Immobilienrente

Eigenheim oder Eigentumswohnung: Kapitalentnahme



Das Prinzip:


Eigenheimbesitzer können ihr Wohneigentum verkaufen. Im Gegenzug erhalten sie ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine monatliche Rente oder Einmalzahlung. Hierbei ist lediglich der Ertragswert zu versteuern. Da es bei einer Beleihung der Immobilie kaum zu Erträgen kommen kann, gibt es auch wenige oder keine zu zahlenden Steuern.


Es kann vereinbart werden, dass bei frühzeitigem Ablegen der Hausbesitzer eine Rentengarantie für die Erben gegeben wird.


Diese Art der Kapitalbeschaffung wird als Immobilienrente (auch: Umkehrhypothek) bezeichnet. Bitte suchen Sie nach diesen Begriffen im Internet.