Beihilfe

Dokumente zur Beihilfe

Merkblatt Beihilfe Zahnärztliche Leistungen, Bundesverwaltungsamt, Januar 2026

Neue Regelungen für Beihilfeberechtigte (Bund)

Die neuen Beihilfe-Regelungen für Bundesbeamte, Soldaten und sonstige Beihilfeberechtigte – klar und übersichtlich:


  • 4-Wochen-Frist: Sobald dein vollständiger Beihilfeantrag bei der Festsetzungsstelle (meist Bundesverwaltungsamt) eingeht, hat diese genau 4 Wochen Zeit zu entscheiden.


  • Automatische Bewilligung: Erfolgt innerhalb dieser 4 Wochen keine Ablehnung oder Kürzung, gilt die beantragte Aufwendung automatisch als voll erstattungsfähig – du bekommst dein Geld auch ohne ausdrücklichen Bescheid (sog. Fiktive Bewilligung).


  • Schnelle Auszahlung: Nach Ablauf der 4 Wochen wird die Beihilfe ausgezahlt, selbst wenn noch kein schriftlicher Bescheid vorliegt – monatelanges Warten gehört damit der Vergangenheit an.


  • Nachträgliche Überprüfung möglich: Das Bundesverwaltungsamt darf die fiktiv bewilligte Beihilfe noch bis zu 2 Jahre nach der (automatischen) Bewilligung überprüfen. Stellt sich heraus, dass etwas zu Unrecht oder zu hoch erstattet wurde, kann das Geld auch rückwirkend zurückgefordert werden.


  • Tipp: Reiche weiterhin nur eindeutig beihilfefähige Rechnungen (z. B. Generika beachten), gerade bei längeren Behandlungen mit vielen Rezepten können sonst hohe Rückforderungen entstehen.


  • Zeitliche Begrenzung: Die neue Regelung gilt zunächst befristet für 4 Jahre (voraussichtlich bis Ende 2029) und wird danach evaluiert.


  • Geltungsbereich: Die Regelung gilt nur für die Beihilfe des Bundes – nicht automatisch für die Länder.


Kurz: Der Bund übernimmt endlich die Verantwortung für zu lange Bearbeitungszeiten und sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld deutlich schneller erhalten.

Änderung zur Beihilfeverordnung

Die Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist im Januar 2026 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Verfahrenserleichterungensowie die Übertragung aktueller Leistungsänderungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ins Beihilferecht.


Wichtigste Neuerungen im Überblick:


Zahnbereich (Zahnersatz & Implantate)


  • Material-, Labor- und Auslagenkosten werden einheitlich erstattet: 80 %bei Erwachsenen, 100 %bei Kindern (< 18 Jahre) → deutlich einfachere Abrechnung


  • Bei Implantatenentfällt die Begrenzung der Implantatzahl; stattdessen 50 %-Begrenzung beim zahnärztlichen Honorar für implantatbezogene GOZ-Positionen (9000–9170)


  • Funktionsanalytik/-therapie: Dokumentation nur noch bei ausdrücklicher Anforderung nötig


  • Vorab-Prüfung von Heil- und Kostenplänen entfällt → stattdessen Nutzung der neuen Online-Berechnungshilfe des BVA


Kieferorthopädie


  • Kompletter Wegfall der Voranerkennung bei Kindern und Jugendlichen (< 18 Jahre)


  • Keine Einschränkungen mehr bei Behandlerwechsel oder Behandlungsdauer


  • Material-/Laborkosten analog zum Zahnersatz (80 % Erwachsene / 100 % Kinder)


Sehhilfen (Brillen)


  • Neue Pauschalen(inkl. Refraktionsbestimmung):
    • Einstärkengläser: 110 €
    • Mehrstärkengläser: 260 €
      (bisherige Sonderregelungen für spezielle Gläser entfallen)


Weitere wichtige Änderungen


  • Psychotherapie: Klarstellung der zugelassenen Leistungserbringer + bis zu 6(bzw. 10bei Minderjährigen/geistig Behinderten) Sprechstunden-Sitzungen je Krankheitsfall


  • Systemische Therapie auch für Kinder/Jugendliche nun fest verankert


  • Höhere Erstattungsbeträge u. a. für Heilmittel (Podologie, Ernährungstherapie) sowie Wahlleistung Unterkunft im Krankenhaus (58,55 €/Tag)


  • Verlängerung der Antrittsfrist bei voranerkennungspflichtigen Reha-Maßnahmen auf 6 Monate


  • Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nur noch zum normalen Bemessungssatz beihilfefähig


Die Änderungen entlasten Beihilfeberechtigte und Angehörige spürbar durch weniger Bürokratie, mehr Transparenz und zeitgemäße Leistungen – insbesondere im Zahn- und Kieferbereich sowie bei Sehhilfen.