Pflege

Informationsflyer zur Pflege

Der Deutsche Bundeswehrverband hat in einem Flyer alle wichtigen Informationen zum Thema Pflege zusammengestellt.

Die DBwV-Pflege-Assistance

die Leistungen der Pflege Assistance haben sich spätestens seit dem 01.11.2025 spürbar verbessert.

 

  • Die maximale Leistungssumme je Versicherungsfall wurde von 5.000,- Euro auf 6.000,- Euro erhöht.
  • Diese maximale Leistungssumme gilt nun einheitlich für alle Leistungsfälle: Unfall, ambulanter oder stationärer Eingriff und eben auch bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Bypass Operation (für die drei letztgenannten Leistungsfälle war die Höchstsumme in der Vergangenheit auf jeweils 2.000,- Euro beschränkt).   
  • Ausweitung des Leistungszeitraums von sechs auf nun bis zu sieben Monate je Leistungsfall.
  • Die Meldefrist zur Inanspruchnahme von Leistungen wurde von 21 Tage auf nun 40 Tage nach Eintritt der ursächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung erhöht.  
  • Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland ist der Leistungsumfang und die Leistungssumme deckungsgleich zum Inland, es gilt also ebenfalls eine maximale Leistungssumme von 6.000,- Euro (es müssen allerdings zwingend Rechnungen als Nachweis vorgelegt werden, dass in Deutschland verfügbare Netzwerk zur Hilfe steht im Ausland leider nicht zur Verfügung).  

 

Die verbesserten Leistungen gelten grundsätzlich seit dem 01.08.2025 (die Ausweitung auf alle Leistungsfälle ab dem 01.11.2025) und sind auf einem Informationsblatt zusammengefasst.

DBwV-Plege-Assistance im Notfall

Die DBwV-Pflege-Assistance bietet Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) kurzfristige Hilfe im häuslichen Umfeld nach Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Behandlungen.


Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflegeversicherung, sondern um eine Überbrückung in Notsituationen.

Wer ist berechtigt?


  • Mitglieder des DBwV aus den Kategorien „Außer Dienst“, „Reserve“, „Familienmitglieder“ und „Hinterbliebene“. ​


Wann beantragen?


  • Innerhalb von 40 Tagen nach Eintritt der Beeinträchtigung, z. ​ B. durch Unfall, Operation oder ambulante Eingriffe. ​


Leistungsumfang:​


    • Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit durch Unfall, Operationen oder Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bypass. ​


    • Maximale Leistung bis zu 6.000 € für bis zu 7 Monate. ​


    • Umfassender Leistungskatalog: Wohnungsreinigung, Grundpflege, Menüservice, Fahrdienst, Einkaufsservice, Wäscheservice, Tag-/Nachtwache, Haustierversorgung, Gartenpflege, Schneeräumung, Notreparaturen bis 250 € und mehr. ​


Wo?


  • Deutschlandweit im häuslichen Umfeld. ​ Im Ausland wird ein deckungsgleicher Umfang bis zu 6.000 € gegen Vorlage von Rechnungen                                  gewährt. ​ Ein Hilfsnetzwerk außerhalb Deutschlands besteht nicht.

Kontakt:


  • Im Schadenfall:Telefon: +49 (0) 221 80247-1323E-Mail: bundeswehr@axa-assistance.de

Für allgemeine Fragen:


  • Telefon: 030 259260-4550 ​E-Mail: foeg@dbwv.de


Die DBwV-Pflege-Assistance wird von der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH in Zusammenarbeit mit AXA-Partners Services bereitgestellt, um Mitgliedern in schwierigen Situationen proaktiv und individuell zu helfen. ​


Der DBwV hat dazu eine Informationsblatt veröffentlicht, dieses wird in Kürze auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen.