Todesfall

Hinweise zur Hinterbliebenenversorgung bei Soldaten und Beamten der Bundeswehr

Im Todesfall eines aktiven Soldaten oder Berufssoldaten (sowie vergleichbar bei Beamten) regelt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Verbindung mit dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) die Ansprüche auf Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld.


Diese Leistungen stehen in der Regel nicht einer beliebigen, im Testament benannten Person zu, sondern den gesetzlichen Erben oder den im Gesetz ausdrücklich genannten Hinterbliebenen (z. B. Ehegatte/Lebenspartner, Kinder oder Enkel).


Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld


  • Die Bezüge für den Sterbemonat(z. B. Sold oder Versorgungsbezüge) verbleiben den Erben und fallen damit in den Nachlass (§ 17 BeamtVG i. V. m. SVG). Im Normalfall gehören die nächsten Familienangehörigen (Hinterbliebenen) auch zu den Erben.


  • Das Sterbegeld (in der Regel das Zweifache der monatlichen Bezüge) wird primär an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und die Abkömmlinge (Kinder, Enkel) gezahlt (§ 18 BeamtVG i. V. m. SVG).
    Es handelt sich um einen eigenständigen Hinterbliebenenanspruch und ist ausdrücklich kein Teil des Nachlasses.


Ein Vermächtnis im Testament kann zwar eine bestimmte Person (z. B. diejenige, die die Bestattung organisiert) begünstigen, indem ein Geldbetrag zur Finanzierung der Beerdigung zugewiesen wird.


Dies ändert jedoch nichts daran, wer unmittelbar vom Dienstherrn (Bundeswehr) berechtigt ist, die genannten Leistungen zu erhalten.


Der Dienstherr zahlt nicht direkt an den Vermächtnisnehmer.


Bedeutung eines Vermächtnisses:


Ein im Testament verfügtes Vermächtnis richtet sich in erster Linie gegen die Erben:

Diese sind verpflichtet, aus dem Nachlass (soweit vorhanden) den vermachten Betrag auszuzahlen.


Möchte der Verstorbene explizit die „letzten Bezüge“ oder das Sterbegeld für die Bestattungskosten vorsehen, bedeutet dies zivilrechtlich, dass die Erben diese Mittel entsprechend verwenden sollen – nicht jedoch, dass eine direkte Zahlung an eine andere Person erfolgt.


Empfehlung:


Um sicherzustellen, dass die gewünschte Person (z. B. ein Freund oder Partner, der die Beerdigung übernimmt) die Bestattungskosten erstattet erhält und Konflikte mit gesetzlichen Erben vermieden werden, sollten Testament und ggf. eine Bestattungsvorsorge rechtssicher gestaltet werden.


Wir raten dringend zu einer individuellen anwaltlichen Beratung, idealerweise durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Versorgungsrecht.


Der DBwV unterstützt seine Mitglieder gerne bei Fragen zur Versorgung.

Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre zuständige DBwV-Geschäftsstelle oder nutzen Sie unsere Rechtsberatung.