Sophienhöhe Düren Elsdorf Kerpen
GKV für alle – auch für Altfälle 2012-2018!
Riesen-Verbandserfolg: Alle ausscheidenden SaZ können in die gesetzliche Krankenversicherung! Auch diejenigen SaZ, die die Bundeswehr bereits in der Zeit vom 15. März 2012 bis 30. September 2018 verlassen haben und am 1. Januar 2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob noch Übergangsgebührnisse bezogen werden oder nicht – sind bis 31. März 2020 berechtigt, einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.
Mit Inkrafttreten des neuen GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) zum 1. Januar 2019 erhalten alle ausscheidenden SaZ ein einheitliches Zugangsrecht zu den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche BundeswehrVerband konnte die meisten seiner Forderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen und auf der sprichwörtlichen Zielgeraden auch noch eine Übergangsregelung installieren, welche die bisher nicht berücksichtigten „Altfälle“ mit in den Geltungsbereich des VEG integriert.
Hierzu erhalten die betroffenen Kameraden im Wege der nachsorgenden Fürsorge ein gesondertes Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg). Sollten Sie vergessen werden, melden Sie sich umgehend bei Ihrem letzten Disziplinarvorgesetzten! Es geht um Ihre Krankenversicherung!
Eine wohnortsbezogene Aufstellung aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der zu entrichtenden Zusatzbeiträge finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
Eine individuelle Beratung erhalten Sie
beim Sozialdienst der Bundeswehr,
der von Ihnen avisierten gesetzlichen Krankenkasse und
als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung (per E-Mail unter R6@DBwV.de oder telefonisch unter 030 23 59 90 222).